AGB

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Katharina Jeschke und der Leistungsempfängerin.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Wegegelder werden vom Wohnort der Hebamme zum Leistungsort (und zurück) berechnet.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte, Hebammen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Hebammen, Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die  entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung. Die Höhe der Enschädigungszahlen orientiert sich an der Privat Gebührenordnung für Hebammen in Bremen.

4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

  • Laboruntersuchungen
  • Kurse
  • Schlafcoaching

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
  • mehr als 8 Kontaktie (persönlich oder telefonisch) nach der 12. Woche nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird. 

(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren. 

(3) Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, die Hebamme über eine Inanspruchnahme von Leistungen einer anderen Hebamme zu informieren.

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme /nach dieser AVB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang  nach der Privatgebührenordnung Bremen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

6. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.07.2021 in Kraft. 

9. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Kurse:

 

Kurse vom Hebammenteam Bremen organisiert von Hebamme Katharina Jeschke

 

Vereinbarung/AGB zur Online-Anmeldung zum Kurs:

Sie haben in der Online-Anmeldung bereits Ihre Kontaktdaten, ihren Krankenversichertenstatus und, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ihre Versichertendaten angegeben. Diese Daten benötigen wir ausschließlich für die interne Organisation und die Abrechnung der Kursgebühr mit den gesetzlichen Krankenkassen. Einen anderen Nutzungszweck verfolgen wir mit diesen Daten nicht. 

Für gesetzlich versicherte Frauen:

Die gesetzlichen Krankenkassen machen klar definierte Vorgaben über die Abrechnungsvoraussetzungen, die Angabe personenbezogener Daten und die Bedingungen, die Sie und die Hebamme erfüllen müssen, damit eine Kostenübernahme stattfinden kann.

Ihre Anmeldung zu den Kursen ist unabhängig von diesen Regelungen. Sie gilt grundsätzlich als Vertragsschluss zwischen Ihnen und der Hebamme. Die Anmeldung zu den Kursen ist so lange eine Buchung entsprechend der Preise für Privatversicherte/Selbstzahler, bis Ihre Krankenkasse die entstandenen Kosten übernommen hat. 

Denn eine Abrechnung Ihrer Kosten mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn alle Voraussetzungen für die Krankenkasse erfüllt sind. Sollten Daten fehlen, wie beispielsweise der Geburtstag des Kindes im Rückbildungskurs oder Ihre Quittierung der Teilnahme, lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab. Die Hebamme stellt dann Ihnen die Kosten des Kurses direkt in Rechnung. Vorab geleistete Kautionszahlung werden dem Rechnungsbetrag gutgeschrieben.

Sollten Sie zur Anmeldung noch nicht alle notwendigen Angaben machen können, so geben wir Ihnen die Möglichkeit, uns diese später schriftlich nachzureichen (Mail: kursanmeldung@hebammenteam-bremen.de). Allerdings muss dies vier Wochen vor Beginn des Kurses erfolgt sein. Liegen bis dahin die notwendigen Daten nicht vor, um Ihre Kurskosten mit der Krankenkasse zu verrechnen, so gilt Ihre Anmeldung als feste Buchung einer Selbstzahlerin/Privatversicherten. Es entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (siehe: „Preisliste Kurse“; Spalte: „Privatversicherung/Selbstzahler (wenn der Kurs im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist)“).

Die Organisation der Kurse:

Die Kurse sind inhaltlich in sich abgeschlossen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 

Die Kursinhalte werden im Rahmen unseres Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft und strukturiert verbessert.

Es ist möglich, dass einzelne Kursstunden von Seiten der Hebamme abgesagt oder verschoben werden. Diese werden zeitnah nachgeholt. In der Regel verlängert sich der Kurs um jeweils eine Woche.

Es besteht kein Anspruch, dass versäumte Kursstunden von der Teilnehmerin nachgeholt werden können.

Die Kosten der Kurse, die in den Leistungsbereich der Krankenkassen fallen:

Gesetzlich versicherte Frauen haben nur dann einen Anspruch auf die Übernahme des Preises der Kurse Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe und Rückbildungskurs in der Gruppe, wenn sie die Anforderungen ihrer Krankenkasse erfüllen. Diese sind im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV beschrieben. Unter folgendem Link ist der gesamte Vertragstext auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abrufbar. (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/hebammenhilfevertrag/hebammenhilfevertrag.jsp)

Zu diesen Anforderungen gehören, dass gesetzliche Krankenkassen nur dann die Kosten übernehmen, wenn Sie tatsächlich in den Stunden anwesend waren. Die Krankenkassen verlangen, dass die Teilnahme von ihren Versicherten quittiert wird. Das notwendige Formular erhalten Sie rechtzeitig vorab per Mail. Bitte drucken Sie dieses aus, unterschreiben Sie jede teilgenommene Stunde mit dem Verweis „online-Präsenskurs“ und senden dies im Anschluss an den Kurs per Mail und postalisch an die Hebamme.

Wegen dieser Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen verlangt die Hebamme für die Teilnahme an Kursen, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, eine Kaution in Höhe des gesamten Kurspreises (siehe Preisliste Kurse). Versäumte Kursstunden werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Privatversicherte und Selbstzahler bezahlen die Kursgebühr vorab. Mit der Teilnahmebestätigung wird auch die Zahlung der Kursgebühr bestätigt. Privatversicherte erhalten im Anschluss an den Kurs eine Hebammenrechnung zur Einreichung bei der Krankenkasse/Beihilfe. Vorab ausgestellte Rechnungen lehnen sowohl private Krankenkassen, wie auch die Beihilfe in der Regel ab.

Es entstehen  keine weiteren Kosten.

Die Kursgebühr für privat versicherte Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich nach der HebGebO des Landes Bremen.

Partner:innen gelten immer als Selbstzahler. 

Die Kosten der Kurse, die nicht in den Leistungsbereich der Krankenkassen fallen:

Die Kurse Erste Hilfe, Beikosteinführung, Einzelgeburtsvorbereitung, Babymassage gehören nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Teilnehmerinnen dieser Kurse sind deshalb immer Selbstzahler. 

Preisliste Kurse: 

(Ab 01.10.2024)

Kursart

Gesetzliche Versicherung (Kautionszahlung)

Privatversicherung/Selbstzahler 

(wenn Kurs im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist)

Selbstzahler 

(wenn Kurs nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist)

Geburtsvorbereitungskurs, Gruppe

117,04 €

257,49 €

117,04 €

Rückbildungsgymnastik; Gruppe

83,60 €

183,92 €

 

Babymassage

 

 

30,00 €

Beikosteinführung, Gruppe

 

 

20,00 €

Einzelgeburtsvorbereitung

 

 

300,00 €

Einzelbabymassage

 

 

100,00 €

Beikosteinführung Paar

 

 

27,00 €

Erste Hilfe für Säuglinge und Kinder, Gruppe**

 

 

30,00 €

Säuglingspflegekurs

 

 

30,00 €

Wohnzimmertraining 1. Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder**

 

 

60,00 €

  • Preisanpassungen bei Kursen, die aufgrund einer vertraglichen/gesetzlichen Änderung bei den Leistungsverträgen, bzw. in der PrivGebO entstehen, führen ggf. zu kurzfristigen Preisänderungen.

** optional Erste Hilfe Trainingspuppe Säugling: 80,00 €; Trainingspuppe Kind: 70,00 € (inkl. Porto und Versand)

Für weitere Fahrtwege zu den persönlichen Terminen werden Fahrtkilometer in Höhe von 0,35 Cent/km berechnet.

Verrechnung der Kaution mit Fehlstunden bei Kursen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt:

Pro Fehlstunde (Zeitstunde) verrechnen wir  bei gesetzlich versicherten Frauen mit der Kaution

8,36 €

Überweisung der Kursgebühr/Hinterlegung der Kaution:

Die Zahlung des Kurses, bzw. Hinterlegung der Kaution muss spätestens zwei Wochen nach der verbindlichen Anmeldung erfolgen.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Namen, sowie den Kurs und das Datum des jeweiligen Kursbeginns an. 

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.

Bankverbindung:

Katharina Jeschke

IBAN: DE 15 2902 0000 4803 0076 00

BIC: NEELDE22XXX

Kreditinstitut: Bankhaus Neelmeyer AG

Die Preise für Kurse, die in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, bzw. durch die PrivGebO des Landes Bremen definiert sind, werden an mögliche Änderungen in diesen Verträgen/Gesetzen, entsprechend den dann vorgegebenen Fristen angepasst.

Rückerstattung Kaution:

Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie Ihre Kautionszahlung (ggf. Unter Abzug des Anteils der versäumten Kursstunden) zurück.

Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass Sie uns die Bankverbindung mitteilen, auf die Sie das Geld zurück überwiesen haben möchten. Andernfalls haben wir nur die Möglichkeit, die Kaution an die Bankverbindung zurückzuüberweisen, von der wir das Geld erhalten haben.

Die Hebamme macht keinen Bankeinzug. Ihre Kontodaten werden nur zum genannten Zweck erhoben und gespeichert. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit schließt die Hebamme ausdrücklich aus.

Widerruf und Stornierung:

Sie können Ihre Anmeldung innerhalb einer vierzehntägigen Frist widerrufen. Siehe auch die nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Ist die Frist für den Widerruf verstrichen, können Sie Ihre Anmeldung stornieren.

Höhe der Kosten bei einer Stornierung:

Abmeldung bis zu acht Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kosten

Abmeldung später als acht Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Kosten 

Kann der Kurs durch eine andere Teilnehmerin ersetzt werden, so berechnet die Hebamme Ihnen lediglich  pauschal 20 Euro für die Bearbeitung.

Stornierungs- und Bearbeitungskosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher an den Kursen der Hebamme

Die Hebammen bietet die Möglichkeit, die Kurse online zu buchen.

Sie haben deshalb als Verbraucher das Recht, diese Kursanmeldung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Sie eine Bestätigung des Kursplatzes im Anschluss an Ihre Anmeldung von uns erhalten haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben reicht eine formlose Erklärung. Dabei ist es ausreichend, wenn Sie Ihren Entschluss des Widerrufs mitteilen. Dieser muss schriftlich erfolgen. Dafür können Sie den Postweg (Brief) nutzen, oder auch ein Fax oder eine Mail an uns senden.

(Hebamme Katharina Jeschke, Max-Planck-Str. 10, 28357 Bremen, 

Telefax: 0421-3 76 14 19, E-Mail-Adresse: kursanmeldung@hebammenteam-bremen.de). Wenn Sie uns über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren möchten, können Sie dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Das ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Die Widerrufsfrist endet nach 14 Tagen, spätestens jedoch, wenn der von Ihnen gebuchte Kurs beginnt. 

Wenn Sie die Anmeldung zum Kurs widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kurs innerhalb der Widerrufsfrist beginnt. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausgefüllt an uns zurücksenden.

Muster Widerruf:

An Katharina Jeschke

Max-Planck-Str. 10

28357 Bremen

E-Mail-Adresse: info@hebammenteam-bremen.de

Fax: 0421 3761419

Hiermit widerrufe ich ………………………. den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme  

an folgendem Kurs: ……………………….

Gebucht am: ……………………….

Ihr Name: ……………………….

Anschrift: ……………………….

Unterschrift: ……………………….

(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: ……………………….

Vgl. Quelle: https://www.ra-plutte.de/widerrufsbelehrung-generator/