Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Ihre Daten erhebe, speichere oder weiterleite und welche Rechte Sie haben.
Katharina Jeschke, Max-Planck-Str. 10
28357 Bremen
Telefon: 0421-3761404
Mail: kjeschke@gmx.de
Ich erhebe folgende Informationen:
Hierzu verarbeite ich neben der o.g. personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, die ich oder andere Gesundheitsdienstleister erheben. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den Behandlungsvertrag mit Ihnen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Ohne diese Informationen ist eine sorgfältige Behandlung nicht möglich. Auch andere Gesundheitsdienstleister wie: Hebammen, Ärzte, Klinken oder Labore, bei denen Sie in Behandlung sind und Befunde erhoben werden, können mir Daten zur Verfügung stellen (z. B. in Arztbriefen, Laborbefunde).
Empfänger der Daten
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein:
- Hebammen
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Ich bin verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen können sich auch längere Aufbewahrungsfristen ergeben, bis zu 30 Jahre.
Im Übrigen bewahre ich Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und um Befunde zu erhalten. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Sie haben das Recht:
Die für uns zuständige Datenschutzbehörde ist:
Freie Hansestadt Bremen
Die Landesbeauftragte fьr Datenschutz
und Informationsfreiheit
Arndtstr. 1
27570 Bremerhaven
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DS-GVO in Verbindung mit § 22 Abs.1 Nr. 1 lit. b) BDSG. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
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Besonderheit bei SARS CoV 2-Pandemie
Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die Hebamme verpflichtet ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln. |
Ihre Hebamme Katharina JeschkeEinwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Frau __________________________________________________________
Straße __________________________________________________________
PLZ, Ort __________________________________________________________
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Katharina Jeschke meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Des Weiteren gebe ich meine Einwilligung, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Katharina Jeschke, Max-Planck-Str. 10; 28357 Bremen
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Name ………………………………………….
Straße ………………………………………….
PLZ/Ort ………………………………………….
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und, falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung an die oben genannte Verantwortliche gelöscht. Diese wird meinen Widerruf an die in der Datenschutzerklärung genannten. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Katharina Jeschke und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Bremen. Wegegelder werden vom Wohnort der Hebamme zum Leistungsort (und zurück) berechnet.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte, Hebammen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Hebammen, Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung. Die Höhe der Enschädigungszahlen orientiert sich an der Privat Gebührenordnung für Hebammen in Bremen.
4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(3) Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, die Hebamme über eine Inanspruchnahme von Leistungen einer anderen Hebamme zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme /nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung Bremen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.11.2025 in Kraft.
9. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Kurse:
Vereinbarung/AGB zur Online-Anmeldung zum Kurs:
Sie haben sich für einen Kurs bei der Hebamme Katharina Jeschke angemeldet. Wir freuen uns darauf, Sie im Kurs begrüßen zu können.
Zur Vorbereitung sind einige Formalitäten notwendig. Einen Teil davon haben Sie schon mit der Online-Anmeldung erledigt. Bitte lesen Sie dieses Anschreiben durch.
Sie haben in der Online-Anmeldung bereits Ihre Kontaktdaten, ihren Krankenversichertenstatus und, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ihre Versichertendaten angegeben. Diese Daten benötigen wir ausschließlich für die interne Organisation und die Abrechnung der Kursgebühr mit den gesetzlichen Krankenkassen. Einen anderen Nutzungszweck verfolgen wir mit diesen Daten nicht.
Die Organisation der Kurse:
Wir möchten Ihnen hochwertige Kurse anbieten. Die Kurse werden deshalb ausschließlich von einer fachlich qualifizierten Hebammen angeboten. Die Kursinhalte werden im Rahmen unseres Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft und strukturiert verbessert.
Unsere Kurse sind inhaltlich in sich abgeschlossen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Es ist möglich, dass einzelne Kursstunden von Seiten der Hebamme abgesagt oder verschoben werden. Diese werden zeitnah nachgeholt. In der Regel verlängert sich der Kurs um jeweils eine Woche.
Da die Kurse in sich abgeschlossen sind, können einzelne versäumte Stunden der Teilnehmer nicht nachgeholt werden.
Kurse im Leistungskatalog der Krankenkassen:
Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse sind für Frauen Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte beachten Sie die Vorgaben, die die gesetzliche Krankenkasse an ihre Versicherten richtet (siehe unten).
Die Kosten aller anderen Kurse, wie auch die Kosten der teilnehmenden Partner:innen am Geburtsvorbereitungskurs können von der Hebamme nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine Kostenübernahme zu erbitten.
Für gesetzlich versicherte Frauen gilt für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse:
Gesetzlich versicherte Frauen haben nur dann einen Anspruch auf die Übernahme des Preises der Kurse Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe und Rückbildungskurs in der Gruppe, wenn sie die Anforderungen ihrer Krankenkasse erfüllen. Diese sind im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV beschrieben. Unter folgendem Link ist der gesamte Vertragstext auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abrufbar. (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/hebammenhilfevertrag/hebammenhilfevertrag.jsp)
Zu diesen Vorgaben gehört:
Eine Abrechnung Ihrer Kosten mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn alle Voraussetzungen für die Krankenkasse erfüllt sind.
Die Hebamme stellt Ihnen im Falle, dass Sie die Anforderungen der Krankenkasse, um die Kurskosten zu übernehmen, nicht erfüllen, die Kosten des Kurses, in Höhe des Satzes für privat Versicherte Frauen (Gebührenordnung für Hebammen des Landes Bremen), direkt in Rechnung.
Mit der Anmeldung zum Kurs verpflichten Sie sich, die Vorgaben Ihrer Krankenkasse zu erfüllen. Hierzu gehört auch, dass der Kurs so gewählt ist, dass Sie die geplanten Termine einhalten können.
Sollten Sie zur Anmeldung noch nicht alle notwendigen Angaben machen können, so geben wir Ihnen die Möglichkeit, uns diese später schriftlich nachzureichen (Mail: kursanmeldung@hebammenteam-bremen.de). Allerdings muss dies vier Wochen vor Beginn des Kurses erfolgt sein. Liegen bis dahin die notwendigen Daten nicht vor, um Ihre Kurskosten mit der Krankenkasse zu verrechnen, so gilt Ihre Anmeldung als feste Buchung einer Selbstzahlerin/Privatversicherten. Es entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (siehe: „Preisliste Kurse“; Spalte: „Privatversicherung/Selbstzahler (wenn der Kurs im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist)“).
Für privat versicherte Frauen gilt für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse:
Privatversicherte bezahlen die Kursgebühr vorab. Privatversicherte erhalten im Anschluss an den Kurs eine Hebammenrechnung zur Einreichung bei der Krankenkasse/Beihilfe. Vorab ausgestellte Rechnungen lehnen sowohl private Krankenkassen, wie auch die Beihilfe in der Regel ab.
Privatversicherte Frauen erhalten eine Rechnung entsprechen der Gebührenordnung für Hebammen des Landes Bremen (entsprechend des 2,2 fachen GKV-Satzes).
Für Partner:innen gilt für den Geburtsvorbereitungskurs:
Partner:innen beim Geburtsvorbereitungskurs sind immer Selbstzahler. Die Kurskosten sind vorab zu überweisen, spätestens 14 Tage nach der Verbindlichen Anmeldung, bzw. sofort, falls zwischen der Anmeldung und dem Kursbeginn weniger als 14 Tage Zeit sein sollte. Die Kurskosten orientieren sich an der Höhe des Satzes der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie erhalten im Anschluss an den Kurs eine Hebammenrechnung zur Einreichung bei ihrer Krankenkasse (die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den Partneranteil des Kurses. Bitte fragen Sie aber dennoch bei Ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Regelungen, falls Ihnen eine Kostenübernahme wichtig ist, nach). Vorab ausgestellte Rechnungen lehnen Krankenkassen in der Regel ab.
Die Kosten der Kurse, die nicht in den Leistungsbereich der Krankenkassen fallen:
Die Kurse Erste Hilfe, Beikosteinführung, Einzelgeburtsvorbereitung, Babymassage gehören nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Teilnehmerinnen dieser Kurse sind deshalb immer Selbstzahler.
Die Kurskosten sind vorab zu überweisen, spätestens 14 Tage nach der verbindlichen Anmeldung, bzw. sofort, falls zwischen der Anmeldung und dem Kursbeginn weniger als 14 Tage Zeit sein sollte.
Preisliste Kurse:
(ab 01.11.2025)
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Kursart |
Gesetzliche Versicherung |
Privatversicherung/Selbstzahler (wenn Kurs im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist) |
Selbstzahler (wenn Kurs nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist) |
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Geburtsvorbereitungskurs, Gruppe |
159,60 € |
351,12 € |
159,60 € |
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Rückbildungsgymnastik; Gruppe |
114,00 € |
250,80 € |
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Babymassage |
|
|
30,00 € |
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Beikosteinführung |
|
|
20,00 € |
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Beikosteinführung Partner:in |
|
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7,00 € |
|
Einzelgeburtsvorbereitung |
|
|
300,00 € |
|
Einzelbabymassage |
|
|
100,00 € |
|
Erste Hilfe für Säuglinge und Kinder, Gruppe** |
|
|
30,00 € |
|
Säuglingspflegekurs |
|
|
30,00 € |
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Wohnzimmertraining 1. Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder** |
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|
60,00 € |
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Selbstlerneinheit/Stunde |
2,40 € |
5,28 € |
|
** optional Erste Hilfe Trainingspuppe Säugling: Angebot: 69,00 €; Trainingspuppe Kind: 64,00 € (inkl. Porto und Versand + ausführliches Ebook Erste Hilfe). Das Angebot gültig, solange Vorrat reicht.
Fahrtwege zu Kursen im häuslichen Umfeld der Kursteilnehmenden:
Die Anfahrt für Kurse im häuslichen Umfeld der Kursteilnehmenden beträgt 0,97 €/Fahrtkilometer. Es wird jeweils die Strecke vom Wohnort der Hebamme zur Kursteilnehmenden und zurück berechnet.
Überweisung der Kursgebühr:
Die Zahlung des Kurses (Selbstzahler und privat Versicherte), muss spätestens zwei Wochen nach der verbindlichen Anmeldung erfolgen, bzw. sofort, falls zwischen der Anmeldung und dem Kursbeginn weniger als 14 Tage Zeit sein sollte.
Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Namen, sowie den Kurs und das Datum des jeweiligen Kursbeginns an.
Bankverbindung:
Katharina Jeschke
IBAN: DE 15 2902 0000 4803 0076 00
BIC: NEELDE22XXX
Kreditinstitut: Bankhaus Neelmeyer AG
Verspätete Zahlung:
Für verspätete Zahlung der Kurskosten, werden die gesetzlich vorgesehenen Mahngebühren und Zinsen, mindestens aber 5 Euro berechnet.
Widerruf und Stornierung:
Sie können Ihre Anmeldung innerhalb einer vierzehntägigen Frist widerrufen. Siehe auch die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Ist die Frist für den Widerruf verstrichen, können Sie Ihre Anmeldung stornieren.
Höhe der Kosten bei einer Stornierung:
Abmeldung bis zu acht Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kosten
Abmeldung später als acht Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Kosten
Widerrufsbelehrung für Verbraucher an den Kursen der Hebamme
Die Hebammen des Hebammenteam-Bremen.de bieten Ihnen die Möglichkeit, die Kurse online zu buchen. Sie haben deshalb als Verbraucher das Recht, diese Kursanmeldung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Sie eine Bestätigung des Kursplatzes im Anschluss an Ihre Anmeldung von uns erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben reicht eine formlose Erklärung. Dabei ist es ausreichend, wenn Sie Ihren Entschluss des Widerrufs mitteilen.
Dieser muss schriftlich erfolgen. Dafür können Sie den Postweg (Brief) nutzen, oder auch ein Fax oder eine Mail an uns senden.
(Hebamme Katharina Jeschke, Max-Planck-Str. 10, 28357 Bremen,
Telefax: 0421-3 76 14 19, E-Mail-Adresse: kjeschke@gmx.de). Wenn Sie uns über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren möchten, können Sie dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Das ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Die Widerrufsfrist endet nach 14 Tagen, spätestens jedoch, wenn der von Ihnen gebuchte Kurs beginnt.
Wenn Sie die Anmeldung zum Kurs widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kurs innerhalb der Widerrufsfrist beginnt.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausgefüllt an uns zurücksenden.
Muster Widerruf:
An Katharina Jeschke
Max-Planck-Str. 10
28357 Bremen
E-Mail-Adresse: info@hebammenteam-bremen.de
Fax: 0421 3761419
Hiermit widerrufe ich ……………………….
den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme
an folgendem Kurs: ……………………….
Gebucht am: ……………………….
Ihr Name: ……………………….
Anschrift: ……………………….
Unterschrift: ……………………….
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: ……………………….
(Vgl. Quelle: https://www.ra-plutte.de/widerrufsbelehrung-generator/)
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.